Feedback - Ihre Anzeige "Mieterwechsel / Verkauf"


Anzeige "Mieterwechsel / Verkauf" eingegangen am: soeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns wurde der Feedback - Ihre Anzeige "Mieterwechsel / Verkauf" Ihrer Wohnung angezeigt. Vielen Dank.

Mehrere Schritte sind zur Datenübernahme des Käufers erforderlich :

1. ) Bitte reichen Sie uns Ihren Kaufvertrag in Kopie ein
Grundsätzlich ist Ihr Käufer erst mit Eintragung im Grundbuch Rechtsnachfolger und erst zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Lasten wie z.B. Hausgeldzahlung an die Eigentümer- gemeinschaft zu zahlen.

2.) Sofern Sie aber in Ihrem Kaufvertrag vereinbart haben, dass der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten mit Kaufpreisfälligkeit und Kaufpreiszahlung erfolgen soll, bitten wir um Mitteilung Ihres Notars über die Kaufpreiszahlung in schriftlicher Form unter Angabe der Liegenschaft, Wohnungsnummer und Ihrem Namen, sowie dem genauen Tag des Zahlungseingangs.

Sofern Sie aber in Ihrem Kaufvertrag vereinbart haben, dass der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten mit Eintragung im Grundbuch erfolgen soll, bitten wir um Vorlage der Eintragungsbenachrichtigung Ihres Grundbuchamtes in schriftlicher Form.

Sofern Sie vereinbart haben, dass Übergang von Nutzen und Lasten mit Übergabe der Wohnung erfolgen soll, bitten wir um Vorlage des von Verkäufer und Käufer unterzeichneten Übergabeprotokolls. Bitte beachten Sie, dass erst nach Vorlage dieser Nachweise Ihr Käufer als neuer Eigentümer und neues Mitglied der Eigentümergemeinschaft von uns als Ihr Rechtsnachfolger anerkannt werden darf und als neuer Miteigentümer die erforderlichen Daten zur Zahlung des aktuellen Hausgeldes erhalten kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne fernmündlich zur Verfügung

mit freundlichen Grüßen

Ihr Thomas Franke

StartseiteImpressumUnser Image-FolderDatenschutz